Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation
Angleichung der Rehabilitationsleistungen der verschiedenen Leistungsträger, Aufstellung einheitlicher Grundsätze für das Rehabilitationsverfahren, Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Kreis der Rehabilitationsträger;<br /> Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation in Abschnitten 1 und 2, Änderung Reichsversicherungsordnung, Angestelltenversicherungsgesetz, Reichsknappschaftsgesetz, Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte und einer Vielzahl weiterer Gesetze in Abschnitt 3; Übergangs- und Schlussvorschriften<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen; Annahme einer Entschließung