Gesetz über die Änderung des Ehenamens (Ehenamensänderungsgesetz - EheNÄndG) (G-SIG: 00020268)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 7. WP eingebracht (BR Drs. 260/73, BT Drs. 7/650, s.a. GESTA/7.WP S.526) BVerfG Entscheidung vom 31.5.1978 (1BvR 683/77), BGBl I, 1978, S. 1260 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung des Rechts, den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen zu bestimmen, auf alle Ehegatten, die vor dem 1.7.1976 die Ehe geschlossen haben; Gewährung eines eigenen Bestimmungsrechts im Anschluß an die Namensänderung der Eltern für alle Kinder über 14 Jahren. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Mit Rücksicht auf noch zu erlassende Verwaltungsvorschriften tritt das Gesetz erst am 1.4.79 in Kraft.