Gesetz über die Amts- und Ruhebezüge der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die und Festlegung der Höhe der Bezahlung amtierender Bundespräsidenten, Anrechnung von Einkünften auf das Ruhegehalt und Kürzung des Ruhegehaltes nach sehr kurzer Amtszeit; Definition "fortwirkender Amtsaufgaben" für Bundespräsident und Bundeskanzler, Umfang und Dauer der Ausstattung mit Personal und Sachmitteln, Beschränkung auf Räumlichkeiten in bereits gesicherten Bundesliegenschaften, Antragsverfahren;<br /> <strong>Gesetz über die Amts- und Ruhebezüge der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten</strong> als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 12a Bundesministergesetz, Änderung § 65 Bundesverfassungsgerichtsgesetz und § 50 Verwaltungsgerichtsordnung; Aufhebung Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten<br /> <br /> Bezug: Bericht des Bundesrechnungshof nach § 88 Abs. 2 BHO über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundestagspräsidenten, Teilprüfung: Bundespräsidenten vom 18. September 2018<br /> Siehe auch GESTA 17. WP B088