Gesetz über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
Erleichterung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Beschleunigung der Integration durch Zulassung von geduldeten Ausländern sowie Asylbewerbern zum Basissprachkurs und Aufbausprachkurs der Integrationskurse;<br /> Einfügung § 43a und Änderung § 60a Aufenthaltsgesetz sowie Änderung § 55 Asylverfahrensgesetz