Gesetz über den Zugang von Abgeordneten zu Informationen (Abgeordneteninformationsgesetz)
Verankerung eines grundlegenden Anspruchs der Mitglieder des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung auf Gewährung unmittelbaren Zugangs zu Informationen, schriftliche Begründung bei Verweigerung des Informationszuganges, Eröffnung des Rechtswegs zum Bundesverfassungsgericht;<br /> Einfügung eines neuen zwölften Abschnitts "Informationsrecht" §§ 55–58 Abgeordnetengesetz sowie § 67a Bundesverfassungsgerichtsgesetz