Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (G-SIG: 10020243)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C33 BGH Entscheidung NJW 1982, S. 1455ff Gesetzentwürfe gleicher Materie wurden bereits in der 7. und 8.WP eingebracht (BR Drs. 730/76, BT Drs. 8/130, s.a. GESTA/8.WP/S.722) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG betr. den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (BR Drs. 49/ 77) <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung eines auf eine Woche befristeten Widerrufsrechts bei sog. Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften nach dem Muster des Abzahlungsgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der in der Bagatellklausel vorgesehene Betrag wird auf 80 DM erhöht. Versicherungsverträge werden ohne Einschränkungen aus dem Anwendungsbereich der Schutzregelungen herausgenommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Widerrufsrecht/Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften * Verbraucherschutz/Einführung eines befristeten Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften mit besonderer Schutzwürdigkeit des Verbrauchers