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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213079

Gesetz über den Vertrieb von Anteilen an Vermögensanlagen (G-SIG: 00020095)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch D02 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Anteilen aus sog. geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilienfonds: Einführung eines Prospektzwanges und einer laufenden Publizitätspflicht, Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Änderung § 5 des Hypothekenbankgesetzes und Neufassung § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich- rechtlicher Kreditanstalten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen/Überwachung des Vertriebs von Anteilen aus geschlossenen Fonds durch das Bundesaufsichtsamt * Verlustzuweisungsgesellschaft/Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Anteilen aus geschlossenen Fonds * Geschlossener Immobilienfonds/Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Anteilen aus geschlossenen Fonds * Geschlossener Investmentfonds/ Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Anteilen aus geschlossenen Fonds * Hypothekenbankgesetz/Ergänzung des § 5 Hypothekenbankgesetz betr. Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds * Pfandbrief/Neufassung des § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich- rechtlicher Kreditanstalten betr. Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Anteilen geschlossener Fonds