Gesetz über den Verkehr mit Pflanzenbehandlungsmitteln mit dem Wirkstoff 2,4,5-T (2,4,5-T-Gesetz) (G-SIG: 10020128)
<strong>Bezug:</strong> Identischer Entwurf von Nordrhein-Westfalen siehe F03 Schreiben der Biologischen Bundesanstalt an das Bundesgesundheitsamt vom 5.7.82 sowie Presseverlautbarung vom 25.8.82. <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Anwendung des Wirkstoffs 2,4,5-T. In den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.