Gesetz über den Reiseveranstaltungsvertrag (G-SIG: 00020065)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 7.WP eingebracht (BR Drs. 210/76, BT Drs. 7/5141, s.a. GESTA/7.WP/S.645) <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Rechte und Pflichten von Reiseveranstaltern und Reisenden, u.a. Bestimmungen zur Rücktrittspauschale, zu Änderungsvorbehalten und zu Schadensersatzansprüchen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Auf ein eigenes Spezialgesetz wird verzichtet. Die Vorschriften über den Reisevertrag werden als besonderer Vertragstyp in einem eigenen Abschnitt nach der Vorschrift über den Werkvertrag als Par. 651a bis k in das BGB eingestellt. Systematik und Begriffe des BGB, insbesondere die Vorschriften über den Werkvertrag, auf die zurückgegriffen werden kann, soweit die Par. 651a bis k keine besondere Regelung enthalten, erfordern eine durchgreifende redaktionelle Änderung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haftung/Regelung der Haftung des Reiseveranstalters * Schadenersatz/ Regelung der Rechte des Reisenden auf Gewährleistung und Schadenersatz * Bürgerliches Gesetzbuch/Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Reisevertragsgesetz) * Reisevertragsgesetz/ Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Reisevertragsgesetz)