Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Einführung eines Entschädigungsanspruchs für überlange Gerichtsverfahren wegen Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer: Rechtsbehelfe, Umfang und Voraussetzungen der Entschädigungsleistung, gerichtliche Zuständigkeiten, Haftungsaufteilung der Gebietskörperschaften, Einführung einer Verzögerungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht; Kostenregelungen;<br /> Einfügung §§ 198 bis 201 Gerichtsverfassungsgesetz und §§ 97a bis 97e Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Änderung einzelner §§ in zahlr. Einzelgesetzen betr. Allgemeine und Besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Rechtspflegeorgane <br /> <br /> Bezug: Entscheidung des EGMR vom 26. Oktober 2000 betr. Dauer gerichtlicher Verfahren und wirksamen Rechtsbehelf (30210/96)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Beschränkung des Ausgleichsanspruchs auf "angemessene" Entschädigung zum Ausschluss von Ersatz entgangenen Gewinns, Klarstellungen betr. weitere Verfahrensordnungen, Einfügung einer Befangenheitsvorschrift, Ergänzung der Übergangsregelung; Annahme einer Entschließung betr. Gesetzesevaluierung nach zwei Jahren und Berichterstattung der Bundesregierung;<br /> Änderung §§ 198 und 201 Gerichtsverfassungsgesetz sowie 97a und 97b Bundesverfassungsgerichtsgesetz, zusätzliche Änderung § 41 Zivilprozessordnung sowie erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ in versch. Einzelgesetzen betr. Allgemeine und Besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Rechtspflegeorgane