Gesetz über den Ehe- und Familiennamen
Zusammenfassung der namensrechtlichen Bestimmungen des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts zu einem selbständigen Gesetz über den Ehe- und Familiennamen: Geburtsname des Mannes oder der Frau als Ehename; entsprechende Änderung bestehender Ehenamen; Voranstellung untergehender Namen vor den Ehenamen; Bestimmung des Ehenamens vor der Eheschließung; Anpassung des Kindernamens an den Elternnamen<br /> <br /> Bezug: Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts s. GESTA C025<br /> <br /> <strong>Erster Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> <strong>Zweiter Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Wiederzusammenführung der beiden Gesetzgebungsvorhaben; Änderungen