Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz) (G-SIG: 13020744)
<b>Inhalt:</b> Reform des Deutschen Wetterdienstes zur Anpassung an die europäische Entwicklung des Marktes für wetterdienstliche Leistungen und zur Reduzierung der Belastung des Bundeshaushalts: Der Deutsche Wetterdienst als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Aufgaben und Befugnisse, Möglichkeit der Beteiligung an nationalen oder internationalen Zusammenschlüssen oder Unternehmen, Festlegung auf privatrechtliche Handlungsformen, Organisation. Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für den Bundeshaushalt entstehen durch die externe Prüfung Kosten bis zu 1 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Binnenmarkt/Anpassung des DWD an die europäische Entwicklung des Marktes für wetterdienstliche Leistungen