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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-277550

Gesetz über den Beruf des Diätassistenten

Stage enactedUpdated 16d ago

Bundeseinheitliche Regelung der Zulassung zum Beruf des Diätassistenten: Dreijährige Lehrgangsausbildung, staatliche Prüfung, Zuverlässigkeit sowie geistige und körperliche Eignung als Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung &quot;Diätassistent&quot;, Regelungen zur Anerkennung sowie Anrechnung anderer Ausbildungen, Ermächtigung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zum Erlaß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung;<br /> Gesetz über den Beruf des Diätassistenten als Abschnitte I bis III, Übergangsvorschriften, Außerkrafttreten des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der Diätassistentin vom 23. Februar 1965 sowie der zugehörigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 35/72<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1974;<br /> Änderung § 11 Satz 1<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Zweijährige Lehrgangsausbildung als Zulassungsvoraussetzung;<br /> Änderung § 2 Abs. 1 Nr. 1