Gesetz über den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten (G-SIG: 10020385)
<strong>Inhalt:</strong> Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist": Teilnahme an einer 3-jährigen schulischen Ausbildung für Bewerber mit Realschulabschluß bzw. gleichwertiger Ausbildung oder Hauptschulabschluß mit einer 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung; Staatliche Prüfung; Anrechnung anderer Ausbildungen. Bund und Ländern entstehen Kosten nach dem BAföG. Außerdem fallen für Länder und Gemeinden als Träger von Ausbildungsstätten Mehrkosten an. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Heilhilfsberuf/Gesetz über den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten