Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) (G-SIG: 10020122)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf ähnlicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 340/78, BT Drs. 8/2471, s.a. GESTA/8.WP/S. 765) "Leitsätze für die Neuordnung des Hebammenrechts" (Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, 15/16.10.70 BVerfGE 17 S. 287 (Mindesteinkommen) Siehe auch I03, I05, I08 und I38 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinien des Rates der EG 80/154 EWG v. 21.1.80, ABl. L 33, S. 1; 80/1273 EWG und 80/154 EWG v. 22.12.80, ABl. L 375, S. 74, 80/155 EWG v. 21.1.80, ABl. L 33, S. 8 <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung des Hebammengesetzes vom 21.12.1938: Neufassung der Zulassungsregelungen und Neuordnung der Ausbildung für den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers; Umsetzung von EG-Recht in innerdeutsches Recht, Änderung verschiedener Sozialversicherungsgesetze. Dem Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Den Vorschlägen des Bundesrates folgend wird dem Arzt die Pflicht auferlegt, für die Hinzuziehung der Hebamme zu sorgen. Außerdem wird für den Ausbildungsvertrag die Schriftform vorgeschrieben und die Probezeit auf sechs Monate verlängert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch/Änderung des § 2 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuches betr. freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger * Entbindungspfleger * Berufsausbildung/ Neuordnung der Ausbildung für den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers * Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung von EG- Recht in innerdeutsches Recht für den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 166 und 475 RVO betr. freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 127 betr. freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung § 48 betr. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis