Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen (Heilberufsänderungsgesetz - HeilBÄndG) (G-SIG: 12020547)
<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 92/51/EWG vom 18.6.1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG; Vertrag von Porto vom 2.5.1992 zwischen der EG und den EFTA-Staaten <br><br><b>Inhalt:</b> Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG) als Art. 1 der Vorlage: Neuordnung des Berufs des Diätassistenten in Anpassung an die moderne Entwicklung im Ernährungs- und Diättherapiebereich, inhaltliche Verbesserung und Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre, Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, Regelung des Berufszugangs oder der Berufsausübung in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums; Änderung des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten-, des Logopäden-, des Orthoptisten- und des Rettungsassistentengesetzes: Anerkennung von Befähigungsnachweisen der betreffenden Berufe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums. Dem Bund entstehen durch das Gesetz nur geringfügige Mehrkosten. Die Verlängerung der Ausbildung verursacht für den Bund erhöhte BAföG- Ausgaben von ca. 1 Mio DM, für die Länder von ca. 0,6 Mio DM jährlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diätassistentengesetz/Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz) * Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz/Änderung der §§ 2 und 5 BeArbThG betr. Umsetzung von EG-Recht * Logopäde/Änderung der §§ 2 und 5 Logopädengesetz betr. Umsetzung von EG-Recht * Orthoptistengesetz/ Änderung der §§ 2 und 8 OrthoptG betr. Umsetzung von EG-Recht * Rettungsassistentengesetz/Änderung der §§ 2 und 10 RettAssG betr. Umsetzung von EG-Recht * Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung von EG-Recht durch Heilberufsänderungsgesetz * Zeugnis/Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der EG durch Heilberufsänderungsgesetz