Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) (G-SIG: 11020401)
<b>Bezug:</b> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. November 1988 (BT Drs. 11/3423) Siehe auch A03 und B73 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, Zusammenfassung bestehender gesetzlicher Regelungen, Übertragung der Regelung auslandsbezogener Sachverhalte an das Auswärtige Amt, Verbesserung der Fürsorge für die Bediensteten und ihre Familien im Ausland, Gewährung eines Ehepartnerzuschlags und eigener Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn; Änderung des § 89 und Einfügung eines § 190a Bundesbeamtengesetz, Änderung versch. §§ Bundesbesoldungsgesetz sowie der §§ 15 und 21 Bundesumzugskostengesetz. Es entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 45,7 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auswärtiges Amt/Zuständigkeit für dienstrechtliche Regelungen * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 89 und Einfügung § 190a BBG betr. Auswärtiger Dienst * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung versch. §§ BBesG betr. Auswärtiger Dienst * Bundesumzugskostengesetz/Änderung der §§ 15 und 21 BUKG betr. Auswärtiger Dienst