Gesetz über den Ausbau des Schienenwegenetzes der Deutschen Bundesbahn (BbSchwAbG) (G-SIG: 11020239)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J09 und J10 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausbau des Schienennetzes ab 1990 nach einem vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Bedarfsplan, Maßnahmen des Bedarfsplans: Neu- oder Ausbau von Fernverkehrsstrecken, Personennahverkehr in Ballungsgebieten und kombiniertem Verkehr Schiene/Straße; gesetzliche Anpassung des Bedarfsplans an die eingetretene Entwicklung nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, Aufstellen von Fünfjahresplänen sowie jährlicher Bericht des Bundesministers für Verkehr über den Fortgang des Ausbaus des Schienennetzes: Änderung § 4 Bundesbahngesetz. Das Gesetz selbst verursacht keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schienenverkehr/Ausbau des Schienenwegenetzes der Bundesbahn * Bundesbahnstrecke/Ausbau des Schienenwegenetzes der Bundesbahn * Öffentlicher Personennahverkehr/Ausbau des ÖPNV in Ballungsgebieten