Gesetz über das Einsichtsrecht in Umweltakten (Akteneinsichtsrechtsgesetz - AERG) (G-SIG: 10020575)
<strong>Bezug:</strong> 34 Vorschriften für Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie für Bau- und Planungsvorschriften im Sinne des Par. 2 Abs. 3 AERG <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Rechtsanspruch für natürliche und juristische Personen auf Akteneinsicht bei Umweltgefährdungen unter Wahrung des Datenschutzes, beschränktes Einsichtsrecht bei notwendiger Geheimhaltung, Pflicht zur Veröffentlichung von Aktenordnungen, Veröffentlichung von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Einsicht in Datensammlungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften; Änderung der §§ 10 und 27 BImSchG sowie des § 22 ChemG. Das Gesetz ist mit Kosten verbunden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/Gesetz über das Einsichtsrecht in Umweltakten * Geheimschutz/Regelung der Geheimhaltung bei Umweltakten * Akten/ Pflicht zur Veröffentlichung von Aktenordnungen * Verwaltungsvorschrift/Veröffentlichung allgemeiner Verwaltungsvorschriften * Bundes-Immissionsschutzgesetz/Änderung der §§ 10 und 27 BImSchG betr. Akteneinsicht * Chemikaliengesetz/ Änderung des § 22 ChemG betr. Akteneinsicht