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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155370

Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) (G-SIG: 12020781)

Stage enactedUpdated 16d ago

<strong>Bezug:</strong> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1); siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. B85 (BT-Drs 12/6938)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Behördliche Erfassung von gesetzlich festgelegten Daten von Ausländern in einer zentralen, vom Bundesverwaltungsamt geführten Datei, Regelung der Datenübermittlung an und durch die Registerbehörde, des Datenschutzes und der Rechte der Betroffenen; Aufhebung § 6 Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes und § 2 Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge. Dem Bund entstehen Kosten von ca. 2,3 Mio DM, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Ausländerzentralregistergesetz (AZR- Gesetz)); zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/6938 (s. GESTA B85).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Datenübertragung/Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister * Datenschutz/Datenschutz gem. Ausländerzentralregistergesetz * Informationelle Selbstbestimmung/Rechte des Ausländers gem. Ausländerzentralregistergesetz * Bundesverwaltungsamt/Aufhebung § 6 Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes betr. Ausländerzentralregistergesetz * Flüchtling/Aufhebung § 2 Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge betr. Ausländerzentralregistergesetz