Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) (G-SIG: 11020414)
<strong>Bezug:</strong> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage für das im Jahre 1953 eingerichtete Ausländerzentralregister: gesetzliche Regelung der Aufgaben und Inhalte sowie der Kommunikationsstruktur (Übermittlung von Daten an das Register und aus dem Register), datenschutzrechtliche Regelungen für die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten der betroffenen Ausländer; Aufhebung § 6 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes sowie § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländer/Rechtsgrundlage für das Ausländerzentralregister * Datenschutz/Datenschutz für Ausländer * Informationelle Selbstbestimmung/Sicherung für Ausländer * Bundesverwaltungsamt/ Aufhebung § 6 des Errichtungsgesetzes * Flüchtling/Aufhebung § 2 Abs. 2 Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge