Gesetz über Ausbildung und Ausbildungsstätten in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) (G-SIG: 11020587)
<strong>Inhalt:</strong> Bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung zum Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers: Schutz der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin/Altenpfleger", Festlegung von Dauer, Umfang und Anforderungsprofil der Ausbildung, Wegfall der Schulgeldzahlungen, Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Dem Bund entstehen keine Kosten. Ländern und Kommunen entstehen derzeit nicht quantifizierbare Mehrbelastungen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Berufsausbildung/Ausbildung in der Altenpflege * Berufsbezeichnung/ Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin"