Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Anpassung an EU-Recht nach Feststellung von Verbesserungsbedarf in verschiedenen Bereichen: bundesweite Ausstellung von Fahrerqualifikationsnachweisen als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein sowie zur Beseitigung der Grenzgängerproblematik, Einrichtung eines elektronischen Registers ("Berufskraftfahrerqualifikationsregister") zum Austausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über die Teilnahme des Besuchs an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Regelungen zur Datenübermittlung, staatliche Anerkennungspflicht für Ausbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung, sprachliche Überarbeitung sowie Erweiterung von Ausnahmetatbeständen, Aktualisierung der vermittelnden Lerninhalte;<br /> Konstitutive Neufassung Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz unter dem Titel Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (<strong>Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz</strong> – BKrFQG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 2 Gesetzen, Aufhebung Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2018/645 vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 29)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr, Ermächtigung für das Bundesamt für Güterverkehr zur Datenübermittlung betr. Überprüfung von Daten auf dem Führerschein; Annahme einer Entschließung zur Behebung des Fachkräftemangels im Straßengüterverkehr: Klarstellung zum Zusammenschluss von anerkannten Ausbildungsstätten zu Ausbildungsverbünden, Vorlage einer Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung mit Regelungen zum Einsatz von Fremdsprachenprüfungen und der Nutzung von E-Learning, Unterrichtung des Deutschen Bundestages zur Nutzung der Möglichkeiten von E-Learning bis Ende 2020;<br /> Änderung §§ 1, 6, 7 und 22 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Änderung §§ 7, 12 und 19 Güterkraftverkehrsgesetz; Verordnungsermächtigung