Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz-AbwAG)
Wirksame Reinhaltung der Gewässer und gerechtere Verteilung der Kostenlast für die Vermeidung, Beseitigung und den Ausgleich von Gewässerschädigungen: Einführung einer an der Schädlichkeit des Abwassers bemessenen Abgabe für das Einleiten von Abwasser in Gewässer, Regelungen zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers, zu den Abgabepflichtigen, zur Höhe, Festsetzung und Erhebung sowie zur Verwendung der Abgabe<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen, Zusammenführung mit §§ 37a bis 37g aus BT-Drucksache 07/1088<br /> Bezug: Siehe auch GESTA B013