Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuerte Lizenzzahlungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen (sogen. "IP-Boxen", "Patentboxen" oder "Lizenzboxen") ohne substanzielle Geschäftstätigkeit des Empfängers ("Nexus-Ansatz"), Verhinderung von Ausweichgestaltungen;<br /> Einfügung § 4j sowie Änderung §§ 9 und 52 Einkommensteuergesetz, Änderung § 10 Außensteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Abschlussbericht zu Aktionspunkt 5 („Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz“) des BEPS-Projekts von OECD und G20<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Steuerbefreiungen, Belastungen bei Zwischenschaltungsfällen, Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Thesaurierungsbegünstigung u.a., Ersatz der Definition des Nexus-Ansatzes durch Verweis auf den BEPS-Bericht der OECD;<br /> Änderung §§ 8, 8c, 8d und 15 Körperschaftsteuergesetz sowie Einfügung § 7b und Änderung § 36 Gewerbesteuergesetz