Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Maßnahmen zur Beschleunigung der Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verbesserung der Patientenversorgung, Unterstützung der zügigen Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Notfalldatensatzes, Erleichterung der Zugriffsverfahren sowie Medikationsplan für Versicherte, Öffnung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, Verbesserung der Strukturen der Gesellschaft für Telematik sowie der Interoperabilität der Systeme, schrittweise Ablösung bislang papierbasierter Prozesse beim Formularwesen durch IT-unterstützte Verfahren, Prüfauftrag für die zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung;<br /> Änderung bzw. Einfügung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung § 2 Nutzungszuschlags-Gesetz und § 8c BSI-Gesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen); Maßnahmen zur Förderung des Einstiegs in die elektronische Patientenakte, Unterstützung elektronischer Heilberufsausweise, einheitliche Umsetzung des Medikationsplans, Einbeziehung der Apotheker, Ausbau der Telemedizin, Versicherungspflicht für Waisenrentner, Stärkung der Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Regelungen zur häuslichen Krankenpflege und zu Zahnmedizin-Modellstudiengängen, Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie weiterer 4 Gesetze und 1 Rechtsverordnung