Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)
Sofortprogramm mit zahlreichen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungen und des gleichwertigen Zugangs zur ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte; Verkürzung der Wartezeiten auf Arzttermine, Erweiterung des Sprechstundenangebots und Verbesserung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen durch Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und Erweiterung der Förder- und Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen, Erweiterung der Leistungsansprüche Versicherter in Einzelbereichen ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung, stärkere praktische Nutzung von Digitalisierungsmöglichkeiten u.a.;<br /> Änderung von 11 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche detaillierte Änderungen, u.a. betr. Arztterminvermittlung durch die KVen, Wahltarif zur hausarztzentrierten Versorgung, Vergütungsanreize für die Behandlung neuer Patienten, Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen, Weiterbildungsförderung, Schiedsstellen, Heilmittelversorgung und Heilmittelerbringer, zahnärztliche Versorgung, Einsatz digitaler Technologien (eHealth), Hebammenversorgung, Schutzimpfungen, Selbsthilfeorganisationen, Erprobung neuer Methoden etc.; Verzicht auf Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung;<br /> Änderung weiterer 3 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen