Gesetz für mehr Teilhabe im Wahlrecht
Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen unter vollständiger Betreuung sowie des Ausschlusses vom Wahlrecht als Folge der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat, entsprechende Anpassung des Europawahlgesetzes;<br /> Änderung § 13 Bundeswahlgesetz sowie § 6a Europawahlgesetz<br /> <br /> Bezug: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br /> Siehe auch GESTA B032 und B052