Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Absicherung der finanziellen Stabilität von Familien in und nach der Covid-19-Pandemie: Möglichkeit des Aufschubs der Elterngeldmonate für Eltern in systemrelevanten Branchen und Berufen, Sicherung des Partnerschaftsbonus bei pandemiebedingter Änderung des Arbeitszeitumfangs, Einführung eines zusätzlichen Ausklammerungstatbestands für Einkommensausfälle aufgrund der Pandemie und Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen (insb. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I) bei der Höhe des Elterngeldes, Befristung der Maßnahmen für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020;<br /> Änderung §§ 2b, 2c und 2d sowie Einfügung § 27 (Sonderregelung aus Anlass der Covid-19-Pandemie) bei Umnummerierung bisheriger § 27 in § 28 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Änderung § 6 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung