Gesetz für faire Verbraucherverträge
Unwirksamkeit von unzeitgemäßen bzw. Verbraucherinteressen widersprechenden Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Begrenzung der Laufzeitvereinbarungen, Unterbindung stillschweigender Vertragsverlängerungen, Verkürzung der Kündigungsfrist; rechtssichere Verkürzung der Haftungsdauer beim Verkauf gebrauchter Sachen; Textformerfordernis für Energielieferverträge mit Haushaltskunden zum Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung, Bußgeldvorschriften zur Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung;<br /> Änderung §§ 308, 309, 310 und 476 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Einfügung § 7a und Änderung § 20 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie Änderung § 41 Energiewirtschaftsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>monatliche Kündbarkeit von Dauerschuldverhältnissen nach Ablauf der Grundlaufzeit, Einführung eines Kündigungsbuttons, Verbot der formularmäßigen Abtretungsklausel in den AGB, Regelungen zum Inkrafttreten;<br /> Erneute Änderung §§ 308 und 309, zusätzliche Änderung § 321 sowie zusätzliche Einfügung § 312k Bürgerliches Gesetzbuch, erneute Änderung Art. 229 sowie zusätzliche Änderung Art. 246e Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Verzicht auf Änderung § 41 Energiewirtschaftsgesetz