Gesetz für eine menschenfreundliche Medizin - Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes
<span>Erweiterung des Anwendungsbereichs der Stammzellforschung durch Streichung des Stichtages für Einführung und Verwendung embryonaler Stammzelllinien, Aufhebung der Strafbarkeit von Forschern;<br /> Änderung § 4 und Aufhebung § 13 Stammzellgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch K001, K010, K012 und K013</span>