Gesetz für eine beschleunigte Stilllegung von Atomkraftwerken
Schnellstmögliche Beendigung der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung als Reaktion auf die Reaktorkatastrophen in Japan im März 2011; entschädigungslose Stilllegung von acht älteren, den aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entsprechenden Atomkraftanlagen zum 15. Juni 2011, Rücknahme der Regelungen für die Laufzeitverlängerungen im Zuge der 11. und 12. Novelle des Atomgesetzes, Streichung bzw. Anpassung der Regelungen zur Übertragbarkeit von Strommengen;<br /> Änderung bzw. Aufhebung versch. §§ und Anlage 3 Atomgesetz