Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG)
Schaffung eines "Krankenhauszukunftsfonds" für ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen für moderne Notfallkapazitäten, Verbesserung der internen und sektorenübergreifenden Versorgung sowie Optimierung von Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin, Dokumentation, IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens; Regelungen betr. Mindestvorgaben zur stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung, Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten zur Untersuchung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Unterstützung der Krankenhäuser auf Ortsebene zum Ausgleich pandemiebedingter Belastungen, Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes, Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und häuslicher Pflege;<br /> Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Änderungen, u.a. betr. Verwaltungsverfahren des Krankenhauszukunftsfonds, Ausgleich eines coronabedingten Erlösrückgangs von Krankenhäusern sowie zusätzliche Prämien für Pflegekräfte und andere Beschäftigte, Förderung roboterassistierter Behandlungs- und Operationssysteme sowie von Beratungskosten zu Digitalisierung und IT-Sicherheit, Wiederaufnahme von Regelprüfungen von Pflegeeinrichtungen, Begutachtung von Pflegeversicherten ohne Hausbesuch, "coronabedingtes" Pflegeunterstützungsgeld