Gesetz für ein erweitertes Rückkehrrecht im Aufenthaltsgesetz
Verbesserung des Opferschutzes in Fällen von Zwangsheirat: Möglichkeit eines eigenständigen Aufenthaltstitels nach Beendigung der Zwangsehe für ehemals legal in Deutschland und anschließend im Ausland in Zwangsehe lebende Ausländer;<br /> Einfügung § 37a Aufenthaltsgesetz