Gesetz für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ausländerinnen und Ausländer (G-SIG: 11020379)
<b>Bezug:</b> Vergleiche auch B48, B49 und B51 <br><br><b>Inhalt:</b> Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für nachgereiste ausländische Ehefrauen und Ehemänner sowie für ausländische Ehefrauen, die zu einem deutschen Ehemann einreisen; Änderung der §§ 2, 7 und 8 Ausländergesetz; Aufhebung der Arbeitsverbote aufgrund der Wartezeitregelung des § 19 Arbeitsförderungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Arbeitserlaubnisverordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländer/Aufenthaltsrecht für nachgereiste Ehefrauen und Ehemänner * Ausländergesetz/Änd. der §§ 2, 7 und 8 Ausländergesetz betr. Aufenthaltsrecht für nachgereiste Ehefrauen und Ehemänner * Arbeitserlaubnis/Aufhebung des Arbeitsverbots für Ausländer nach § 19 AFG * Arbeitsförderungsgesetz/Aufhebung des Arbeitsverbots für Ausländer nach § 19 AFG