Gesetz für die Einführung flächendeckender Mindestlöhne im Vorfeld der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Mindestlohngesetz)
Unterbindung von Lohndumping bei Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit: Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, gesetzliche Mindestvorgabe bei 7,50 EUR pro Stunde, Einrichtung einer Mindestlohnkommission zur Festlegung der Untergrenze und zur Festlegung darüber hinausgehender Mindestlöhne in Branchen mit schwacher Tarifbindung; Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen zur Ermöglichung von Branchenmindestlöhnen oberhalb der gesetzlichen Untergrenze;<br /> Änderung §§ 1, 2, 4 und 8 sowie Neufassung §§ 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz, Änderung §§ 2, 3 und 7, Neufassung § 4 und Aufhebung § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA G030, G050 und G057