Gesetz für den Unabhängigen Kontrollrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit gibt es innerhalb der Bundesregierung im Hinblick auf den Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) etwaige Überlegungen zur Schaffung eines eigenen spezialgesetzlichen Rechtsrahmens (Stichwort: "UKR-Gesetz"), und welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer etwaigen Erweiterung des Mandats des UK-Rats auf weitere Methoden nachrichtendienstlicher oder polizeilicher Informationsbeschaffung (z. B. Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Einsatz von V-Personen oder von verdeckten Ermittlern, Mobilfunkortung, Observationen)?