Gesetz für bessere Hinzuverdienste bei Arbeitslosen (G-SIG: 15019643)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch E081 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 11 und 30 Zweites Buch Sozialgesetzbuch: Einführung einer Pauschale von 100 Euro für Hinzuverdienste bis 400 Euro brutto zum ALG II, Gültigkeit des Freibetrags in Höhe von 30 vom Hundert auf das bereinigte Nettoeinkommen schon für Beträge bis 400 Euro. Es kann zu nicht näher bezifferbaren Mehrausgaben im Bundeshaushalt kommen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Hinzuverdienst/Gesetz für bessere Hinzuverdienste bei Arbeitslosen * Sozialgesetzbuch II/Änderung §§ 11 und 30 SGB II betr. Hinzuverdienste bei Arbeitslosen