Gesellschaftliche Bedeutung des Sports
<span>Bei Ergänzung der Staatszielbestimmungen im Grundgesetz: Aufnahme von Sport als Staatsziel; sozialer und gesellschaftspolitischer Beitrag des Sports, Fortführung der staatlichen Förderung des olympischen und nicht-olympischen Spitzensports von Menschen mit und ohne Behinderung, Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement, Akzeptanz und Umsetzung des WADA-Codes, Einhaltung des NADA-Codes und Implementierung desselben in die Verbandssatzungen, Vorlage eines jährlichen Berichts über Umsetzung des NADA-Codes, klarer Rechtsrahmen für Teilnahme des Sports am Wirtschaftsleben (Kartellrecht), unverzügliche Information an den Bundestag bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Regelungen, angemessene Darstellung des Sport in seiner Vielfalt in den gebührenfinanzierten Rundfunk- und Fernsehanstalten, Mitwirken an der Erarbeitung des EU-Sportprogramms nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, Unterstützung von Institutionen und Initiativen zur Gewaltprävention im und durch Sport, Förderung von Frieden und Verständigung durch die Möglichkeiten des Sports</span>