Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen und sonstige Straßen außerorts (G-SIG: 13012847)
Änderung §§ 3 und 18 Straßenverkehrsordnung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km/h und auf Straßen 80 km/h, technische Durchsetzung der Tempolimits