Geschlechtsspezifische Lernziele als verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, im Rahmen der derzeit in Arbeit befindlichen Änderungen an der ärztlichen Approbationsordnung die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen von Medizinstudierenden zum biologischen und sozialen Geschlecht in Bezug auf Ätiologie, Pathogenese, klinische Präsentation, Diagnose, Behandlung und Erforschung von Erkrankungen als Inhalt der Ärztlichen Prüfung zu berücksichtigen, wie, erforderlich für die Umsetzung der §§ 2b, 20 und 25 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der evidenz-basierten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO Regional Office for Europe, Women’s health and well-being in Europe: beyond the mortality advantage, 2016, www.euro.who.int/_data/assets/pdf_file/0006/318147/EWHR16_interactive2.pdf?ua=1)?