Geschlechtsspezifische Gewalt gegenüber Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung anlässlich der Morde in den letzten Tagen (www.welt.de/vermischtes/article202547516/Mannheim-Frau-in-Hausflur-getoetet-SEK-nimmt-Ex-Freund-fest.html, www.fnp.de/lokales/limburg-weilburg-limburg-ort511172/limburg-hessen-mann-toetet-ehefrau-brutal-schon-einmal-mord-fast-derselben-stelle-zr-13165325.html, www.focus.de/politik/Deutschland/sohn-ebenfalls-festgenommen-familiendrama-bundestags-mitarbeiter-soll-ehefrau-getoetet-haben_id_11274730.html) der Auffassung, dass in Deutschland ein schwerwiegendes Problem geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen bis hin zu Femiziden, insbesondere in Partnerschaften, besteht, und welche neuen Maßnahmen neben Frauenhäusern oder dem Gewaltschutzgesetz zum Schutz von Frauen vor Gewalt will sie angesichts der aktuellen Femizid-Zahl ergreifen, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention?