Geschlechtsangabe und Namensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann werden der Bundesregierung die Zahlen über durchgeführte Verfahren nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben am 18. Dezember 2018 zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorliegen, und wann wird die Bundesregierung die monatliche Entwicklung der Anzahl beantragter Verfahren nach § 45b PStG beurteilen können?