Geschlechtsangabe nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz vom 30. Juni 2022, wonach die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen grundsätzlich im Abstand von einem Jahr immer wieder beantragt werden kann, so zu verstehen, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass es neben den biologischen Geschlechtern männlich und weiblich noch weitere Geschlechter gibt, und wenn ja, wie viele?