Geschlechtertrennung in Strafvollzugsanstalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob – vor dem Hintergrund, dass die deutsche Justiz im Gegensatz zur gesellschaftlichen Norm, nur Frauen- und Männergefängnisse bzw. entsprechende Gefängnistrakte kennt – in den deutschen Gefängnissen die Aufteilung in weitere geschlechtsspezifische Abteilungen bzw. Gebäude geplant ist (oder existieren diese bereits), und ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wechsel dieser Abteilungen/Gebäude für die Insassen vorgesehen, wenn diese Personen über das Jahr gesehen unbürokratisch die gefühlte Geschlechtszugehörigkeit ändern können?