Geschlechterspezifische Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche weiteren konkreten Maßnahmen (außer der bevorzugten Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Eignung bei der Einstellung beamteter Staatssekretärinnen nach § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes – BGleiG) plant die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte paritätische Besetzung von Männern und Frauen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst bis zum Jahr 2025 zu erreichen, wenn bisher nur "ein Anstieg des Frauenanteils an leitenden Funktionen von jährlich circa einem Prozentpunkt zu verzeichnen ist" (Frauenanteil 2015: 33,4 Prozent; 2016: 34,5 Prozent; 2017: 36 Prozent – vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10732), und wie plant die Bundesregierung eine Nichterreichung der paritätischen Teilhabe bis zum Jahr 2025 zu sanktionieren?