Geschätzte Steuermehreinnahmen bei Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch wären auf Basis der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai 2016 die umsatzsteuerlichen Mehreinnahmen bei kompletter Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, und wie würden sich diese Mehreinnahmen auf die Branchen mit aktuell ermäßigten Umsatzsteuersätzen aufteilen (bitte für alle benennbaren Branchen angeben und bei Lebensmitteln den Posten gastronomische Außer-Haus-Umsätze separat angeben, vgl. als Beispiel Antwort auf Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/4993 aus dem Mai 2015)?