Geschätzte Inanspruchnahme der freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes durch Zivildienstleistende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchen Grundlagen beruht die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich der Vorstellung des Entwurfs für „Wehrrechtliche Änderungen 2010“ geäußerte Ansicht, dass von einer optionalen Verlängerung des Zivildienstes rund ein Drittel der Zivildienstleistenden Gebrauch machen würden, und womit erklärt sich die Bundesregierung auch mit Blick auf die diesbezüglichen Haushaltsplanungen die deutliche Differenz dieser Aussage zu den Einschätzungen verschiedener Zivildienstträger, nach denen rund zwei Drittel der Dienstleistenden ihren Dienst verlängern wollen würden (vgl. u. a. dpa-Meldung vom 27. April 2010 zum Besuch der Bundeskanzlerin in Bethel und TNS-Infratest-Umfrage im Auftrag des DPWV Schleswig-Holstein vom März 2010)?