Geschäftsführertätigkeit von BKM Wolfram Weimer bei der Weimer Neureuth GmbH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die Geschäftsführertätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer bei der Weimer Neureuth GmbH bekannt, und wie bewertet sie diese Tätigkeit im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Bundesministergesetz (BMinG), insbesondere mit § 5 BMinG, der die Ausübung eines Gewerbes untersagt (Quellen: www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/tegernsee-ort29547/verwirrung-um-weimers-neureuth-gmbh-94129814.html; https://apollo-news.net/mglicher-versto-gegen-das-ministergesetz-wolfram-weimer-ist-geschftsfhrer-eines-weiteren-unternehmens/)?