Gesamtwirtschaftliche Mehr- oder Minderbelastungen durch unterschiedliche Einkommensteuertarife
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche gesamtwirtschaftlichen Mehr- oder Minderbelastungen ergeben sich im Vergleich zwischen dem für das Jahr 2014 beschlossenen Einkommensteuertarif und einem Einkommensteuertarif, der bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 64 000 Euro dem für das Jahr 2014 im Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Bundestagsdrucksache 17/8683) für das Jahr 2014 vorgesehenen Verlauf folgt und ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 64 000 Euro (Grenzsteuersatz 42 Prozent) direkt linear bis zu einem Grenzsteuersatz in Höhe von 49 Prozent (Spitzensteuersatz) bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 100 000 Euro ansteigt (bitte differenziert nach Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sowie nach Dezilen des zu versteuernden Einkommens), und mit welchen Effekten auf das Wirtschaftswachstum rechnet die Bundesregierung bei einer Anhebung des Spitzensteuersatzes?